Haus- und Badeordnung

§ 1 Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im ausgewiesenen Bereich der Badestelle.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Zugang zum Gelände erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  3. Die Einrichtungen der Badestelle sowie das Gelände sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Anfallender Müll ist selbst zu beseitigen.
  4. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Eine Störung, Belästigung oder Gefährdung anderer Personen ist nicht gestattet. Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
    Der Einsatz von Drohnen ist nicht gestattet.
  5. Das Rauchen ist nur ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
  6. Behälter aus Glas oder Porzellan (Flaschen etc.) dürfen nicht benutzt werden.
  7. Das Personal des Vereins „Flussbadestelle Nationalparkstadt Schwedt/Oder e.V.“ übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch der Badestellen ausgeschlossen werden. Daneben kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Bei Nichtbeachten des Hausverbotes erfolgt eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.
  8. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal des Vereins entgegen.
  9. Fundgegenstände sind an das Personal oder im Fundbüro der Stadt abzugeben.
    Über diese wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
  10. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Fernsehgeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen, die andere Gäste belästigen.

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben. Nach Ablauf der Öffnungszeit ist das Gelände unverzüglich zu räumen.
  2. Der Betreiber kann die Benutzung der Badestelle, z. B. bei Veranstaltungen, einschränken.
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
    a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    b) Personen, die Tiere mit sich führen,
    c) Personen, die das Gelände oder die Badestelle zu gewerblichen oder sonstigen nicht üblichen Zwecken nutzen wollen.
  4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können und Kindern unter 7 Jahren ist die Benutzung der Badestelle nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, gestattet.

§ 3 Haftung

  1. Die Gäste benutzen die Badestelle einschließlich der Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Gelände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigungen oder für das Abhandenkommen der auf das Gelände der Badestelle eingebrachten Sachen und Wertgegenstände wird nicht gehaftet.
  3. Der Betreiber oder deren Erfüllungsgehilfen haften, außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 4 Benutzung der Badestelle

  1. Die Nutzungszeit der Badestelle richtet sich nach den Öffnungszeiten.
  2. Die Benutzung der Badestelle geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht keine Wasseraufsicht. Eltern bzw. Begleitpersonen haben auf ihre Kinder bzw. zu betreuenden Personen zu achten und haften für diese. Der Zugang zum Badestellengelände erfolgt nur über die gekennzeichneten Eingänge. Ein Hineinspringen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Badestelle ist nicht zulässig. Das Hineinspringen in die Badestelle insbesondere kopfüber ist wegen der damit verbundenen besonderen Gefahr verboten.
  3. Bei der Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist eine Störung der anderen Gäste zu vermeiden. Die Gäste haben gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
  4. Das Mitbringen und Verzehren alkoholischer Getränke, Grillen und offenes Feuer sind ebenso wie Nacktbaden oder –sonnen verboten.
  5. Das Befahren der Badestelle mit Booten, Stand-Up-Boards o. ä. ist verboten.

§ 5 Ausnahmen

Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb der Badestelle. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Ordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Hausordnung bedarf.

Wir danken Ihnen für die Beachtung der Hausordnung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt an der Badestelle.

 

Schwedt/Oder, 1. Mai 2020
gez. Verein „Flussbadestelle Nationalparkstadt Schwedt/Oder e. V.“